Allgemeine Geschäfts- Bedingungen
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Velbert Sports - Stand 01.01.2021
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Der Vertrag kommt bei Abschluss eines schriftlichen Vertrages durch die Unterschrift der Vertragspartner zustande.
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Für die Mitgliedschaft in Velbert Sports wird eine einmalige Anmeldegebühr fällig. Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem ersten vollständigen Monat der Mitgliedschaft. Für den angebrochenen Monat ist ein Teilbetrag fällig.
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Das Mitglied darf die Angebote von Velbert Sports entsprechend des gewählten Tarifs innerhalb der Öffnungszeiten nutzen. Eine Änderung der Öffnungszeiten und des Kursangebotes bleibt vorbehalten. Velbert Sports kann im Jahr bis zu zwei Wochen Betriebsferien machen um notwendige Reparatur- und Renovierungsarbeiten durchzuführen und kann auch an gesetzlichen Feiertagen geschlossen werden. Die Schließung führt nicht zu Ersatzansprüchen.
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Der Mitgliedsbeitrag ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung zu entrichten. In den folgenden Fällen und Voraussetzungen sind beitragsfreie Zeiten möglich, die an die Vertragslaufzeit angehängt werden: Kann das Mitglied aus Gründen, die es nicht allein zu vertreten hat (z. B. Krankheit länger als sechs Wochen, Schwangerschaft), Velbert Sports nicht nutzen, ist dies der Leitung von Velbert Sports spätestens bis zum 15. eines Monats schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen (z. B. ärztliches Attest). Die Ausfallzeit beginnt mit dem der Mitteilung folgenden Monat.
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Wird die Mitgliedschaft nicht fristgerecht spätestens 4 Wochen (Poststempel) vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt, verlängert sie sich automatisch um die jeweilige Vertragslaufzeit. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist der Vertrag monatlich kündbar. Für den Fall, dass eine außerordentliche Kündigung zum Tragen kommt, kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.
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Kommt das Mitglied schuldhaft mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug, werden alle zukünftigen Monatsbeiträge sofort fällig.
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Änderungen der Anschrift, des Kontos oder sonstiger für die Mitgliedschaft oder die Einstufung in Tarife wichtigen Angaben des Mitglieds sind Velberts Sports unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kosten, die auf die Nichtmitteilung dieser Änderungen zurückzuführen sind, trägt das Mitglied. Für durch das Mitglied verursachte Rückbuchungen wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr erhoben.
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Die Tarife und Beiträge des Velbert Sports sind freibleibend und können mit Wirkung für die Zukunft geändert werden. Ändern sich die Voraussetzungen für die Tarifeingruppierungen, erfolgt eine Einstufung in den nächstmöglichen Tarif. Die Umstellung bestehender Verträge erfolgt in der Regel erst nach Beendigung der regulären Vertragslaufzeit. Macht der betriebliche Ablauf eine frühere Umstellung erforderlich, soll sie in Absprache mit dem Mitglied erfolgen. Kommt keine Einigung zustande, können beide Seiten mit einer Frist von einem Monat die Mitgliedschaft außerordentlich kündigen.
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Das Mitglied im Velbert Sports erkennt die Hausordnung an. Das Hausrecht liegt bei der Leitung des Velbert Sports oder Personen, denen es von der Leitung übertragen wurde. Weisungen der Leitung ist unbedingt Folge zu leisten. Die Leitung des Velbert Sports hat das Recht, Mitglieder jederzeit aus besonderen Gründen zeitweise oder dauerhaft vom Besuch des Velbert Sports auszuschließen und bei schwerwiegenden Gründen eine Mitgliedschaft zu kündigen.
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Das Mitglied in Velbert Sports erhält für die Dauer der Mitgliedschaft das Recht auf die Nutzung der Umkleideschränke, für die ein eigenes Schloss mitzubringen ist. Die Umkleideschränke dürfen nicht dauerhaft belegt werden, sondern sind bei Verlassen des Velbert Sports nach dem Training leer und unabgeschlossen zu hinterlassen.
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Velbert Sports haftet bei Personen- oder Sachschäden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen; die Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Es besteht insbesondere keine Haftung für den Verlust mitgebrachter Gegenstände oder Wertsachen. Für Gesundheitsschäden, die sich ein Mitglied durch die Benutzung oder als spätere Folge der Benutzung zuzieht, wird keine Haftung übernommen. Jedes Mitglied hat eigenständig darauf zu achten, dass die Leistungsgrenze nicht überschritten wird.
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Sämtliche Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Mitgliedschaftsbedingungen unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
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Gerichtsstand ist Velbert.